3G für Büchereien
Ab dem 2. September gilt in Bayern eine 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Diese bringt einige Änderungen der bisher gewohnten Corona-Reglen mit sich. Diese betreffen auch Büchereien, für die Stand jetzt keine Ausnahmeregeln mehr gelten.
Maskenpflicht
Es gilt in allen öffentlichen Innenräumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske). Diese entfällt, sobald am festen Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz mit mindestens 1,5 m Abstand zu anderen Personen sowie für Personal im Thekenbereich hinter einer Schutzscheibe.
Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Maskenpflicht ausgenommen
3G-Regel
Ab einer Inzidenz von > 35 im Lankreis ist der Zugang zu öffentlichen Bibliotheken und zu Veranstaltungen nur Personen gestattet, die geimpft, genesen oder getestet sind. Der jeweilige Nachweis ist vor Eintritt in die Räumlichkeiten zu kontrollieren.
- Als geimpft gilt man 14 Tage nach Erhalt der 2. Impfung (respektive der 1. bei Johnson & Johnson)
- Als genesen gilt man min. 28 Tage nach einem positiven PCR-Test max. 6 Monate lang
- Als Tests gelten Antigentests, die höchstens 24 h alt sein dürfen, sowie PCR-Tests, die höchstens 48 h alt sein dürfen.
Von der 3G-Regel ausgenommen sind
- Kinder bis zum 6. Geburtstag
- noch nicht eingeschulte Kinder
- Schüler, die wegen der regelmäßigen Schultests als getestet gelten. Das gilt nach Meldung des Bayerischen Bibliotheksverbands auch während der Ferien.
- Mitarbeiter, solange sie die Bücherei zum Zweck der Ausübung des Berufs oder Ehrenamts betreten
Mindestabstand, Höchstpersonenzahl
entfallen sowohl für den regulären Betrieb als auch für Veranstaltungen.
Veranstaltungen
Es gelten alle o.g. Regeln. Zusätzlich müssen bei kulturellen Veranstaltungen die Kontaktdaten der Besucher erhoben werden.