Gebührenordnung zur Benutzungsordnung
der Bücherei Ursensollen
- Nutzungsgebühr je Kalenderjahr
(aktive Schüler/innen der Grund- und Mittelschule Ursensollen
sind von der Nutzungsgebühr befreit) 15,00 Euro - Säumnisgebühr für das Überschreiten der
Leihfrist pro Woche und Medium 0,50 Euro - Kostenersatz pauschal bei kleineren Schäden pro Buch/Medium 2,00 Euro
- Verlust eines Buches/Medium oder Spielzubehörs
Wiederbeschaffungswert des Buches/Medium
zzgl. Einarbeitungskosten 5,00 Euro - Alle Gebühren oder sonstigen Kosten werden über ein SEPA-Lastschriftmandat
eingezogen. Nutzer haben verpflichtend bei der Anmeldung ein SEPA
Lastschriftmandat zum Einzug der Gebühren zu erteilen. - Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2026 in Kraft.
Ursensollen, 10.12.2025
Albert Geitner , Bürgermeister
Benutzungsordnung der Bücherei Ursensollen
als Satzung
§ 1 Allgemeines
(1) Die Bücherei Ursensollen ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Ursensollen. Sie
dient der allgemeinen Bildung und Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung.
(2) Jedermann ist berechtigt, die Bücherei und ihre Angebote im Rahmen dieser Benutzungs
ordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen.
(3) Während des Aufenthalts in der Bücherei und der Nutzung ihres Medienangebots gilt
diese Benutzungsordnung sowie die Hausordnung.
(4) Die Benutzung der Bücherei wird durch die Gebührenordnung geregelt. Entgelte für be
sondere Leistungen sowie Säumnisgebühren und Auslagenersatz werden ebenfalls nach
der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Gebührenordnung in der jeweils gültigen
Fassung erhoben.
§ 2 Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Bücherei werden durch Aushang bekannt gemacht.
§ 3 Anmeldung
(1) Die Benutzerin/der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage ihres/seines gültigen
Personalausweises oder eines gleichgestellten Ausweisdokuments an und erhält eine Le
sernummer. Die Benutzerin/der Benutzer bestätigt mit ihrer/seiner Unterschrift, die Benut
zungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben.
(2) Bei der Anmeldung werden personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutz
rechtlichen Bestimmungen erhoben und gespeichert, soweit diese von der Bücherei zur
Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt werden. Der/die Büchereibenutzer/in bestätigt mit sei
ner/ihrer Unterschrift die gesetzlich erforderliche Zustimmung zur Verarbeitung personen
bezogener Daten. Ergänzend gilt die Anlage Datenschutz.
(3) Minderjährige können selbst Benutzer werden, wenn sie das 6. Lebensjahr vollendet ha
ben. Für die Anmeldung legen Minderjährige bis zum 16. Lebensjahr die schriftliche Ein
willigung eines gesetzlichen Vertreters vor bzw. dessen Unterschrift auf dem Anmeldefor
mular. Die Mediennutzung von Kindern bis zum 7. Lebensjahr erfolgt über die Lesernum
mer eines Elternteils/Sorgeberechtigten.
(4) Dienststellen, juristische Personen, Institute und Firmen melden sich durch schriftlichen
Antrag eines Vertretungsberechtigten an.
(5) Die Benutzerin/der Benutzer ist verpflichtet, der Bücherei Änderungen des Namens oder
der Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
§ 4 Mitgliedschaft
(1) Die Ausleihe von Medien der Bücherei ist nur für registrierte Leser zulässig.
(2) Die im Rahmen der Mitgliedschaft erhobenen Gebühren nach der Gebührenordnung zur
Benutzungsordnung werden per SEPA-Lastschriftmandat von der Gemeinde Ursensollen
eingezogen. Bei Beginn der Mitgliedschaft im laufenden Kalenderjahr wird die Nutzungs
gebühr nicht gekürzt.
§ 5 Ausleihe, Leihfrist
(1) Nutzer können Medien aller Art für die festgesetzte Leihfrist ausleihen.
(2) Die Leihfrist für Bücher beträgt drei Wochen. Für andere Medienarten kann die Bücherei
leitung kürzere Leihfristen bestimmen. Sind Medien mehrfach vorbestellt, kann ihre Leih
frist verkürzt werden.
(3) Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf auf Antrag (persönlich, telefonisch oder online) verlän
gert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt.
§ 6 Ausleihbeschränkungen
(1) Medien, die zum Informationsbestand gehören oder aus anderen Gründen nur in der Bü
cherei benutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe aus
geschlossen werden.
(2) Für einzelne Medienarten kann die Büchereileitung besondere Bestimmungen festlegen.
(3) Gesetzlich vorgeschriebene Altersangaben z. B. für Spielfilme oder Computerspiele sind
auch für die Ausleihe der Bücherei verbindlich.
(4) Pro Nutzer sind maximal 20 Medien gleichzeitig entleihbar, bei Schulkindern max. 5 Me
dien.
§ 7 Vorbestellungen
Für ausgeliehene Medien kann die Bücherei auf Wunsch der Benutzerin/des Benutzers Vor
bestellungen entgegennehmen.
§ 8 Verspätete Rückgabe, Einziehung
(1) Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Säumnisgebühr zu entrichten, unabhängig davon,
ob eine schriftliche Mahnung erfolgte.
(2) Säumnisgebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtsweg eingezo
gen.
§ 9 Behandlung der Medien, Haftung
(1) Bücher und andere Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigung und Verlust
ist die Benutzerin/der Benutzer schadenersatzpflichtig.
(2) Vor jeder Ausleihe sind die Medien von der Benutzerin/vom Benutzer auf offensichtliche
Mängel hin zu überprüfen.
(3) Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bücherei anzuzeigen. Es ist untersagt,
Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
(4) Eine Weitergabe der Medien an Dritte ist nicht gestattet.
(5) Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die durch Handhabung von Hard- und Software der
Bücherei an Daten, Dateien und Hardware der Benutzer entstehen. Dies gilt auch für
Schäden an Geräten, die durch Handhabung von Medien aus der Bücherei entstehen.
§ 10 Schadenersatz
(1) Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bücherei nach pflichtgemäßem Ermes
sen.
(2) Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstel
lung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert. Für die Einarbeitung eines Ersatz
exemplars wird eine Gebühr erhoben.
§ 11 Verhalten in der Bücherei, Hausrecht
(1) Jede Benutzerin/jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder
in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden.
(2) Für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzerin
nen/Benutzer übernimmt die Bücherei keine Haftung.
(3) Essen und Trinken sind in der Bücherei in der Regel nicht gestattet. Rauchen ist nicht
erlaubt.
(4) Das Hausrecht nimmt die Leitung der Bücherei oder das mit seiner Ausübung beauftragte
Büchereipersonal wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
§ 12 Ausschluss von der Benutzung
Benutzerinnen und Benutzer, die gegen diese Benutzungsordnung und die Hausordnung
schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können für dauernd oder begrenzte Zeit von der
Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.
§ 13 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2026 in Kraft.
Ursensollen, den 10.12.2025
Albert Geitner
- Bürgermeister